Grundlagen

Datenschutz bei Videoüberwachung.

Eine kurze, allgemeine Einordnung, worauf es beim Datenschutz rund um Kameraanlagen ankommt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — für die konkrete Verarbeitung Ihrer Anfrage bei uns gilt unsere Datenschutzerklärung.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt grundsätzlich.

Ja. Wer Kameras einsetzt, muss gut sichtbar darauf hinweisen, dass der Bereich überwacht wird, sowie eine verantwortliche Stelle benennen (Art. 13 DSGVO).
Grundsätzlich soll die Erfassung auf das eigene Grundstück und den tatsächlich schutzbedürftigen Bereich begrenzt bleiben. Fremde Flächen und der öffentliche Raum dürfen in der Regel nicht ohne besondere Rechtfertigung mit erfasst werden.
Es gilt der Grundsatz der Zweckbindung und Speicherbegrenzung: Aufnahmen sollten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Überwachungszweck erforderlich ist, und danach gelöscht werden. Wie sich das mit lokaler Speicherung oder Cloud-Lösungen verträgt, erklärt der Ratgeber: Lokale Videoaufzeichnung oder Cloud?
Die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der Anlage liegt beim Betreiber des überwachten Objekts — nicht bei einem technischen Dienstleister. Wir unterstützen bei der korrekten technischen Umsetzung, die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite gibt eine allgemeine, unverbindliche Einordnung wieder. Bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir eine Beratung durch eine Datenschutz-Fachstelle.

Wie wir unterstützen

Datenschutzbewusste Einrichtung.

Bei Planung und Installation richten wir die Kameraabdeckung auf den tatsächlich schutzbedürftigen Bereich aus und beraten Sie dazu, welche Bereiche zulässig erfasst werden dürfen. Details zur Verarbeitung Ihrer eigenen Anfrage bei Smart Guard finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fragen zur datenschutzkonformen Umsetzung?

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht — wir beraten Sie zur technischen Umsetzung. Unverbindlich.